Vorläufige Hinweise zum Umgang mit Kreuzkräutern an Straßen der Bayerischen Staatsbauverwaltung
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat in ihrem Schreiben vom 18.07.2016 umfangreiche Hinweise zur Regulierung von Kreuzkräutern an Staatsstraßen und Autobahnen veröffentlicht.
Diese vorläufigen Hinweise werden in der Stellungnahme kritisch analysiert und es werden Lösungen aufgezeigt.
Kreuzkraut und Landwirte
Tierhaltende Landwirte und Grünlandbewirtschafter sind die Hauptleidtragenden, wenn sich Kreuzkräuter auf ihren Futterflächen ausbreiten. Dennoch
ignoriert ein Großteil der Landwirte die Gefahr und kaum jemand rechnet damit, selbst zu den Betroffenen zu zählen. Erst wenn sich das Kreuzkraut auf den eigenen Flächen unübersehbar vermehrt
hat, das Kind also bereits in den Brunnen gefallen ist, wird gehandelt – und dann häufig leider falsch.
Kreuzkraut und Naturschutz
Der Naturschutz tut sich schwer, gegen Pflanzen vorzugehen – und besonders dann, wenn es sich um heimische Pflanzen handelt, die sogar für
bedrohte Tierarten bedeutsam sind. Zwar findet zunehmend ein Umdenken statt und immer mehr Vertreter des Naturschutzes sprechen sich dafür aus, nicht nur gegen gebietsfremde Pflanzen vorzugehen,
sondern auch gegen die giftigen Kreuzkräuter.
Kreuzkraut und Öffentlichkeit
Eine wirksame Eindämmung von Kreuzkraut und die noch viel effektivere Prävention erfordert eine flächendeckende Vorgehensweise. Das gelingt nur
mit tatkräftiger und frühzeitiger Unterstützung der Straßenmeistereien und der kommunalen Bauhöfe. Auch andere Flächenbesitzer wie beispielswiese Gewerbebetriebe oder die Besitzer von Bauflächen
sollten ins Boot geholt werden. Denn meistens beginnt die Ausbreitung entlang von Verkehrswegen und nach Erdbewegungen.
"Kreuzkräuter - Nicht abwarten, sondern handeln!" - publiziert im Magazin für nachhaltige Entwicklung im Landkreis Neumarkt, Ausgabe 3/2015, Seite 34-44.